Am deutschen Immobilienmarkt schrauben sich die Preise weiter in die Höhe. Nicht nur in den Ballungsgebieten rund um deutsche Großstädte wird bezahlbarer Wohnraum knapp. Besonders betroffen davon sind Familien mit einem oder mehreren Kindern. Für viele Normalverdiener ist ein Eigenheim aber finanziell unerreichbar.
Jetzt soll das Baukindergeld denen unter die Arme greifen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 75.000 Euro liegt. Diese Familien erhalten für einen Neubau oder den Kauf einer gebrauchten Immobilie einen Zuschuss in Form des Baukindergeldes. Geplant wurde diese Förderung im Rahmen der Wohnraumoffensive der Großen Koalition. Das Baukindergeld ersetzt die ehemalige Eigenheimzulage von 2005.
Anspruch auf Baukindergeld haben Familien mit Kind(ern) in Deutschland, die zum ersten Mal bauen und deren jährliches zu versteuerndes Einkommen max. 75.000 Euro beträgt. Pro Kind erhöht sich letzteres um jeweils 15.000 Euro. Darüber hinaus muss die Familie das Eigenheim nach Fertigstellung selber bewohnen.
Was ist Baukindergeld?
Das Baukindergeld kann seit dem 18.09.2018 beantragt werden.(Quelle: KfW)
Erfüllt man diese Voraussetzungen, erhält man 10 Jahre lang jährlich 1.200 Euro pro Kind vom Staat dazu.
Jede Familie mit Kind kann 10 Jahre lang mit 1.200 Euro Baukindergeld pro Jahr rechnen. Bei zwei Kindern sind das schon insgesamt 24.000 Euro, bei drei Kindern erhalten sie 36.000 Euro.
Seit dem 18. September 2018 kann das Baukindergeld, auch rückwirkend bis zum 1.Januar 2018, beantragt werden. Der Anspruch auf Baukindergeld gilt für alle Baugenehmigungen oder Kaufverträge für selbstgenutzte Immobilien in Deutschland, die nach dem 1.Januar 2018 neu abgeschlossen bzw. erteilt worden sind. Eine Begrenzung auf die Wohnfläche ist nicht vorgesehen.
Einen Antrag stellen kann man direkt bei der KfW- Bank. Das Baukindergeld ist zunächst begrenzt auf drei Jahre. Der Zuschuss für Bauvorhaben kann zwischen dem 01.01.18 bis 31.12.20 beantragt werden .
Link zur Förderung
KfW Förderung - Baukindergeld